Zum Inhalt springen

Flott Umzug & Transport · Telefon 0176 84895279 · umzug-flott.de/ratgeber/halteverbot-bielefeld/

Ratgeber · Stand 30.09.2026

Halteverbot für den Umzug in Bielefeld beantragen

Damit der Umzugswagen direkt vor der Tür halten kann, brauchen Sie eine Halteverbotszone, also einen reservierten Platz für den Wagen. In Bielefeld beantragen Sie dafür eine Parkgenehmigung aus besonderem Anlass. Hier steht, wie das geht, was es kostet und wie viel Vorlauf Sie brauchen.

Auf einen Blick

Halteverbot in Bielefeld: wer zuständig ist

Einen Parkplatz für den Umzug reservieren Sie in Bielefeld über eine Halteverbotszone. Zuständig ist das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld. Sie beantragen dort eine Parkgenehmigung aus besonderem Anlass (Ausnahme nach § 46 StVO), schriftlich per E-Mail oder Fax; einen Online-Antrag gibt es nicht. Die Adresse für die E-Mail: ausnahmegenehmigung@bielefeld.de

Die Genehmigung dauert etwa 14 Tage. Danach stellen Sie die Schilder 4 volle Tage vor dem Umzug auf. Planen Sie also rund 19 Tage Vorlauf ein.

Schritt für Schritt

So beantragen Sie das Halteverbot

Vier Schritte vom Antrag bis zu den Schildern. Der Antrag geht per E-Mail oder Fax an das Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld.

  1. 1

    Tag und Stelle klären

    Legen Sie fest, an welchem Tag der Wagen kommt und wo genau er vor dem Haus stehen soll.

  2. 2

    Antrag stellen

    Beantragen Sie beim Amt für Verkehr der Stadt Bielefeld eine Parkgenehmigung aus besonderem Anlass, schriftlich per E-Mail oder Fax. Online geht es nicht.

  3. 3

    Genehmigung abwarten

    Die Stadt braucht etwa 14 Tage, bis die Genehmigung da ist.

  4. 4

    Halteverbotsschilder aufstellen

    Die Halteverbotsschilder stellen Sie selbst auf, die Stadt verleiht keine. Stellen Sie sie 4 volle Tage vor dem Umzug auf.

Fristen

Wie früh Sie das Halteverbot beantragen

14 Tage für die Genehmigung, dann 4 volle Tage mit stehenden Schildern: Zusammen sind das rund 19 Tage. Steht Ihr Umzugstag fest, stellen Sie den Antrag am besten gleich.

  1. Tag 1 bis 14Die Stadt bearbeitet Ihren Antrag.
  2. Tag 15 bis 18Die Schilder stehen, volle Tage.
  3. Tag 19Der Wagen hält vor der Tür.
Schematisch: Antrag an Tag 1, rund 19 Tage bis zum Umzug

Quelle: Stadt Bielefeld, Amt für Verkehr · Stand 30.09.2026 · Seite der Stadt

Gebühren

Was das Halteverbot kostet

Die Gebühr richtet sich danach, wie viele Tage die Genehmigung gilt. Für einen einzelnen Umzugstag sind es 16,50 €.

Brauchen Sie die Zone zwei Tage, kommen 7,50 € für den zweiten Tag dazu, zusammen also 24 €.

Die Halteverbotsschilder sind nicht dabei: Die Stadt verleiht keine, Sie besorgen und stellen sie selbst auf.

Lassen Sie das Halteverbot über uns einrichten, ist die Gebühr der Stadt im Preis schon enthalten. Was es über uns kostet

Auf Wunsch

Wir lassen das Halteverbot für Sie einrichten

Sie möchten sich nicht selbst um Antrag, Fristen und Schilder kümmern? Wir beauftragen einen selbstständigen Halteverbot-Dienst: Er beantragt die Halteverbotszone bei der Stadt, stellt die Schilder auf und holt sie nach dem Umzug wieder ab, auch außerhalb von Bielefeld.

Buchen Sie das Halteverbot über uns, kostet es rund 130 Euro je Adresse, einschließlich der Gebühr der Stadt und Umsatzsteuer. Den genauen Betrag nennen wir Ihnen im Angebot. Wir berechnen Ihnen nur, was der Dienst uns berechnet.

Andere Orte

Halteverbot außerhalb von Bielefeld

Ziehen Sie aus Bielefeld weg oder nach Bielefeld, ist für die andere Adresse die Behörde dort zuständig. Die Regeln sind nicht überall gleich. Der Halteverbot-Dienst, den wir beauftragen, arbeitet auch außerhalb von Bielefeld; den genauen Betrag für Ihre Adresse nennen wir Ihnen im Angebot.

Im Kreis Herford beantragen Sie die Genehmigung in Bünde, Herford und Löhne im Rathaus, in den übrigen Orten beim Straßenverkehrsamt des Kreises in Kirchlengern. Beim Kreis kostet sie 33 €; was die Rathäuser verlangen, erfahren Sie dort. Die Schilder müssen 72 Stunden vorher stehen.

Alle Angaben auf dieser Seite: Stand 30.09.2026, aus den Angaben der Stadt Bielefeld und des Kreises Herford. Gebühren und Fristen können sich ändern; im Zweifel gilt, was die Behörde sagt.