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Flott Umzug & Transport · Telefon 0176 84895279 · umzug-flott.de/versicherung/

Versicherung · Bielefeld

Haftung und Versicherung beim Umzug

Flott Umzug & Transport hat eine Betriebshaftpflicht und eine Verkehrs­haftungs­versicherung bei der Allianz. Hier steht, wofür beide da sind, was das Gesetz bei Schäden am Umzugsgut vorsieht und wie Sie einen Schaden melden.

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Betriebshaftpflicht

Wofür die Betriebshaftpflicht da ist

Allgemein erklärt: Eine Betriebshaftpflicht ist für Schäden da, die bei der Arbeit an fremdem Eigentum oder an Personen entstehen. Bei einem Umzug ist das zum Beispiel eine Macke im Treppenhaus, ein Kratzer an der Wand oder ein beschädigter Türrahmen.

Unsere Betriebshaftpflicht besteht bei der Allianz. Was genau versichert ist und bis zu welcher Summe, steht in unseren Versicherungsunterlagen der Allianz. Die zeigen wir Ihnen gern.

Verkehrshaftung

Wofür die Verkehrs­haftungs­versicherung da ist

Allgemein erklärt: Eine Verkehrshaftungsversicherung ist für Schäden am Umzugsgut da, die beim Beladen, auf der Fahrt oder beim Entladen entstehen und für die wir als Umzugsunternehmen haften.

Viele nennen das eine Transportversicherung. Ihr Umzugsgut ist damit aber nicht über seinen vollen Wert versichert: Die Versicherung zahlt nur, soweit wir für einen Schaden haften. Ist nichts anderes vereinbart, erlaubt das Gesetz, diese Haftung auf 620 € je Kubikmeter Laderaum zu begrenzen (§ 451e HGB).

Möchten Sie mehr Schutz, können Sie mit uns eine höhere Haftung vereinbaren oder Ihr Umzugsgut selbst versichern. Sprechen Sie uns vor dem Auftrag darauf an.

Unsere Verkehrs­haftungs­versicherung besteht ebenfalls bei der Allianz. Was genau versichert ist und bis zu welcher Summe, steht in unseren Versicherungsunterlagen der Allianz. Die zeigen wir Ihnen gern.

Haben Sie besonders wertvolle Stücke, sprechen Sie das vor dem Auftrag an. Dann klären wir vorher, wie sie transportiert werden.

Gesetz

Was das Gesetz bei Umzugsschäden vorsieht

Das Gesetz erlaubt einem Umzugsunternehmen, seine Haftung auf 620 € je Kubikmeter des Laderaums zu begrenzen, der für Ihren Umzug gebraucht wird (§ 451e HGB). Bei Verbrauchern gilt diese Grenze nur, wenn das Unternehmen Sie bei Vertragsschluss darüber informiert hat (§ 451g HGB), und nie bei Vorsatz oder Leichtfertigkeit (§ 435 HGB).

Nach § 451g HGB weisen wir Sie darauf hin: Sie können eine weitergehende Haftung vereinbaren oder Ihr Umzugsgut versichern. Sprechen Sie uns vor dem Auftrag darauf an.

Schaden melden

So melden Sie einen Schaden

Melden Sie Schäden möglichst bald: äußerlich erkennbare spätestens am Tag nach der Ablieferung, verdeckte innerhalb von 14 Tagen (§ 451f HGB).

Textform genügt (§ 438 Abs. 4 HGB): Eine E-Mail an info@umzug-flott.de reicht, auch eine Nachricht per WhatsApp.

  • Fotografieren Sie den Schaden, bevor etwas weggeräumt wird.
  • Schreiben Sie kurz auf, was beschädigt ist und wo es stand.
  • Schicken Sie die Meldung innerhalb der Frist ab.